Der Gutachter fand keine Hinweise auf eine allgemein erhöhte Wahrscheinlichkeit für körperliche Übergriffe durch den Beschuldigten (UA 188, 193). Der Experte erachtete jedoch die weitere Beziehung zwischen dem Beschuldigten und B. als problematisch (UA 186 oben) und kam zum Schluss, in der Interaktion mit B. bei Verbleiben in der Struktur sei von einer hohen Wahrscheinlichkeit des erneuten Auftretens von Übergriffen auszugehen (UA 188, 193).