Hinweise auf eine Alkoholabhängigkeit bestehen hingegen nicht. Gemäss Gutachter fehlten Anhaltspunkte für Alkohol-Entzugssymptome (UA 181) und die Ärzte der Psychiatrischen Universitätsklinik Zürich haben beschrieben, der Beschuldigte konsumiere Alkohol nur gelegentlich (UA 207, 216). Gemäss dem Gutachten begründe eine Alkoholintoxikation, die Einnahme von Medikamenten und auch eine zusätzliche alternative Intoxikation eine erhöhte Wahrscheinlichkeit für Delinquenz. Es fände sich damit teilweise - 26 -