6.3. Aufgrund des Gutachtens des Dr. med. D. vom 16. April 2020 sowie der Berichte der Psychiatrischen Universitätsklinik Zürich vom 18. und 25. März 2020 steht fest, dass der Beschuldigte an einer Suchterkrankung bezüglich Sedativa, Hypnotika und Kokain leidet. Ferner kann den Akten entnommen werden, dass es trotz der Entzugsbehandlung vom 21. Januar bis 14. Februar 2020 zu erneutem Drogenkonsum gekommen ist (UA 245). Hinweise auf eine Alkoholabhängigkeit bestehen hingegen nicht.