Zusammengefasst ist der Beschuldigte zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren, einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen à Fr. 10.00, d.h. Fr. 1'800.00, Probezeit 3 Jahre, und einer Busse von Fr. 500.00, ersatzweise 50 Tage Freiheitsstrafe, zu verurteilen.