Dies dürfte ihm die Konsequenzen von strafbarem Verhalten klar vor Augen führen. Mit Blick darauf ist dem Beschuldigten – auch unter Berücksichtigung der gegen ihn am 24. März 2021 wegen Diebstahls und betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage eröffneten Strafuntersuchung – knapp noch keine eigentliche Schlechtprognose zu stellen, zumal er nach eigenen Angaben engmaschig von seinen beiden Schwestern unterstützt werden soll (Protokoll der Berufungsverhandlung vom 24. Juni 2022, S. 2). Für die Geldstrafe ist ihm daher der bedingte Vollzug zu gewähren.