Vielmehr delinquierte er – wenn auch vorerst nur im Übertretungsbereich – bereits ab August 2019 wieder. Ebenfalls als ungünstig anzusehen ist, dass der Beschuldigte keiner Arbeit nachgeht und es ihm auch nach der Entzugsbehandlung nicht stets gelungen ist, auf den Konsum von Drogen zu verzichten. Auf der anderen Seite hat der Beschuldigte nun wegen der versuchten vorsätzlichen Tötung eine mehrjährige Freiheitsstrafe zu verbüssen. Dies dürfte ihm die Konsequenzen von strafbarem Verhalten klar vor Augen führen.