Der Beschuldigte wurde am 3. April 2020 von Dr. med. D., Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Zürich, untersucht und gestützt darauf erstattete jener am 16. April 2020 ein Gutachten zur Schuldfähigkeit und Gefährlichkeit des Beschuldigten (UA 164 ff.). Der Gutachter kannte die Vorakten (UA 166 ff.) samt dem Bericht der Psychiatrischen Universitätsklinik Zürich vom 25. März 2020 (UA 172, 207 ff.), erhob eine ausführliche Anamnese, in dessen Rahmen er Angaben des Beschuldigten zu dessen Alkohol- (1 Glas Wein und 3-4 Gläser Bier à 0,5 Liter bzw. 5- 6 Gläser Bier à 0,5 Liter [UA 177, 182]), Drogen- (keine zusätzlichen Betäubungsmittel an diesem Tag [UA 177]) sowie Medikamentenkonsum