Ein verfestigtes kriminelles Verhaltensmuster ist beim Beschuldigten somit nicht auszumachen. In diesem Zusammenhang ist auch positiv zu bewerten, dass der Beschuldigte nun eine Behandlung seiner Suchterkrankung aufgenommen hat und bereit ist, in dieser Hinsicht an sich zu arbeiten. Hinzu kommt, dass er wegen der versuchten vorsätzlichen Tötung eine langjährige Freiheitsstrafe wird verbüssen müssen.