Bei der Einvernahme vom 4. August 2020 zeigte B. durch ihre Gestik anschaulich, dass der Beschuldigte – auch wenn sie das nicht weiter beschreiben konnte – sie im Halsbereich anpackte (UA 332). Diese Angaben bestätigte sie auch anlässlich der Verhandlung vom 18. Mai 2021 vor Bezirksgericht, indem sie erneut angab, der Beschuldigte habe sie «hier und hier» angefasst und sich dabei an den Hals fasste (GA 106). Auch anlässlich der Berufungsverhandlung vom 24. Juni 2022 zeigte B. anhand einer Gestik, dass der Beschuldigte sie im Mund-, Hals- und -9-