3. 3.1. Mit Berufungserklärung vom 17. Dezember 2021 verlangte der Beschuldigte einen Freispruch vom Vorwurf der versuchten Tötung bzw. Gefährdung des Lebens. Er sei der einfachen Körperverletzung und der Freiheitsberaubung schuldig zu sprechen und unter Anrechnung der Untersuchungshaft zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen à Fr. 30.00 zu verurteilen. Die vorinstanzlichen Verfahrenskosten, die vorinstanzliche Entschädigung der amtlichen Verteidigung, die weiteren Verfahrenskosten und die Kosten für das Berufungsverfahren seien auf die Staatskasse zu nehmen.