2. Das Bezirksgericht Baden sprach den Beschuldigten mit Urteil vom 18. Mai 2021 der versuchten Tötung, der mehrfachen Nötigung und der mehrfachen Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes schuldig und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren (wovon 56 Tage durch Untersuchungshaft erstanden), einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu Fr. 30.00 sowie einer Busse von Fr. 100.00 (Ersatzfreiheitsstrafe von 4 Tagen bei Nichtbezahlung). Es ordnete eine ambulante therapeutische Massnahme an, ohne die unbedingt ausgesprochene Freiheitsstrafe aufzuschieben.