Der Beschuldigte würgte die Privatklägerin massiv und wiederholt äusserst gewaltsam, hielt ihr mehrfach den Mund zu, bis sie keine Luft mehr bekam und setzte sich auf die Brust der Privatklägerin, so dass sie in ihrer Atmung stark eingeschränkt wurde. Dabei hielt es der Beschuldigte für möglich und nahm in Kauf, dass es zu einem lebensgefährlichen Ausfall der Blut- und Sauerstoffversorgung des Gehirns der Privatklägerin einschliesslich möglicher Todesfolge kommen konnte.