Der Beschuldigte wollte mit dem Würgen, in den Schwitzkasten nehmen und dem Mund Zuhalten die Privatklägerin zum Schweigen bringen und sie auch daran hindern, um Hilfe zu rufen. Der Beschuldigte wusste dabei, dass die Geschädigte aufgrund ihrer Nasenoperation Mühe hatte, durch die Nase frei atmen zu können. Der Beschuldigte würgte die Privatklägerin massiv und wiederholt äusserst gewaltsam, hielt ihr mehrfach den Mund zu, bis sie keine Luft mehr bekam und setzte sich auf die Brust der Privatklägerin, so dass sie in ihrer Atmung stark eingeschränkt wurde.