Gemäss ärztlichem Bericht des Kantonsspitals Baden vom 04.01.2020 erlitt die Privatklägerin ein Würgetrauma, Barotrauma rechts Grad I nach Teed, ein leichtes Schädelhirntrauma, Oberarmkontusionen beidseits und Kiefergelenkschmerzen beidseits. Die Privatklägerin leidet nach wie vor an körperlichen Folgen der Gewalteinwirkungen, indem sie im Bereich der Wangen, wo ihr aus plastisch-ästhetischen Gründen Implantate eingesetzt wurden, Schmerzen hat.