Die am Hals dokumentierten Einblutungen sind laut IRM Folge stumpfer Gewalt und lassen sich plausibel durch eine Einwirkung von Fingern bzw. Fingernägeln erklären und damit als Würgemale interpretieren. Bei der rechtsmedizinischen Untersuchung zeigten sich Punktblutungen am linken Augenoberlid, bei denen es sich im Hinblick auf die Angabe der Betroffenen, wonach sie von ihrem Partner mit zwei Händen von vorne gewürgt und ihr der Mund zugehalten worden sei, bis sie keine Luft mehr bekommen habe, zwanglos um die Folgen eines Blutrückstaus infolge Kompression des Halses handelt bzw. welche sich durch eine Druckerhöhung im Brustkorb bei verstärkter Atemtätigkeit gegen den erhöhten