Während der körperlichen Attacke auf die Privatklägerin wiederholte der Beschuldigte mehrfach in aggressivem Ton die Worte "Ruhe, fressen (im Sinne von Schweigen), nicht schreien". Der ganze Vorfall dauerte zwischen 10 und 15 Minuten. Gemäss Gutachten des Instituts für Rechtsmedizin, Kantonsspital Aarau, vom 10.01.2020 ergaben sich am 04.01.2020 folgende Befunde, die sich dem von der Privatklägerin geschilderten Ereignis zuordnen lassen:  Schwellungen und Rötungen im Gesicht und am Rücken rechts  oberflächliche Kratzdefekte wie durch Fingernägel um den Mund, über dem rechten Schulterblatt sowie am Ansatz des rechten Daumens -4-