Der Beschuldigte würgte die Privatklägerin, als er im Bett bäuchlings auf ihr sass, aggressiv und mit voller Kraft. Er drückte stark zu, bei einer Skala 1 – 10, mit "10". Die Würgegriffe von hinten waren weniger stark mit einer Intensität zwischen 7 und 8. Sie bekundete aber auch dort sehr starke Atemprobleme. Die Kombination aus Druck auf ihrer Brust, von Würgen und von Mund zuhalten verursachten bei der Privatklägerin Atemnot. Auch als sich die Privatklägerin zwischendurch wenige Sekunden gar nicht mehr wehrte, würgte der Beschuldigte sie weiter und hielt ihr den Mund zu.