Die Privatklägerin lag letztlich kauernd auf dem Fussboden, wobei sie sich nicht daran erinnern konnte, wie sie dorthin gelangte. Die Privatklägerin stellte in dieser Position fest, dass sie aus dem Mund blutete, worauf sie den Beschuldigten mit den Worten "Bitte, bitte ich blute, lass mich atmen, ich schreie nicht" anflehte. Der Beschuldigte liess daraufhin von der Privatklägerin ab und sagte zu ihr: "Du wirst sehen." Danach verliess er die Wohnung, worauf die Privatklägerin die Polizei alarmierte.