Dadurch bekam die Privatklägerin keine Luft mehr und es wurde ihr in diesem Moment "schwarz vor Augen". Die Privatklägerin konnte sich schliesslich mit dem Gesicht abdrehen und begann erneut zu schreien. Weil die Privatklägerin erneut zu schreien begann, drückte der Beschuldigte wiederum ihren Mund zu, wobei die Privatklägerin inzwischen auf dem Bauch lag und der Beschuldigte rücklings auf ihr sass. Der Beschuldigte umklammerte die Privatklägerin mit einem Arm am Hals, zog den Arm nach hinten und würgte die Privatklägerin erneut. Dabei hielt er mit einer Hand die ganze Zeit ihren Mund zu.