Die Privatklägerin versuchte sich mit aller Kraft zu wehren und strampelte mit den Beinen, konnte aber ihre Arme nicht befreien. Die Privatklägerin gab dem Beschuldigten mehrmals zu verstehen, dass sie nicht mehr schreien werde und er sie atmen lassen soll, da er mit seinem Körpergewicht auf ihre Brustimplantate und ihren Brustkorb drückte. Statt von ihr abzulassen, hielt der Beschuldigte der Privatklägerin mit der Hand den Mund zu, drückte abwechslungsweise mit einer Hand und dann mit beiden Händen gegen den Hals der Privatklägerin und würgte sie. Dadurch bekam die Privatklägerin keine Luft mehr und es wurde ihr in diesem Moment "schwarz vor Augen".