Die Auseinandersetzung ging daraufhin auf dem Bett der Privatklägerin weiter. Als sie mit dem Rücken auf dem Bett lag, setzte sich der Beschuldigte auf die Brust der Privatklägerin, seine Beine links und rechts neben ihrem Oberkörper positioniert. Die Privatklägerin konnte bereits so kaum noch atmen. Der Beschuldigte blockierte mit seinen Beinen schliesslich die Arme und Hände der Privatklägerin und drückte sie mit seinem Gewicht aufs Bett. Die Privatklägerin versuchte sich mit aller Kraft zu wehren und strampelte mit den Beinen, konnte aber ihre Arme nicht befreien.