In der Nacht vom 03.01.2020 zum 04.01.2020 kam es zwischen der Privatklägerin und dem Beschuldigten in der Wohnung der Privatklägerin zum vorerst verbalen Streit. Der Beschuldigte wurde laut und schrie herum, worauf die Privatklägerin ihr Mobiltelefon zur Hand nahm und dem Beschuldigten mitteilte, die Polizei anzurufen, da der Beschuldigte der Bitte der Privatklägerin, mit dem Herumschreien aufzuhören, nicht nachkam.