Der Beschuldigte ist mit der Kultur und der Sprache seines Heimatlands, wo er mehr als 45 Jahre verbracht hatte, bestens vertraut. Auch wenn er in den letzten Jahren keinen regelmässigen Kontakt mehr zu Verwandten oder Bekannten in Deutschland gepflegt hat, wäre ihm eine mit der Schweiz vergleichbare gesellschaftliche Wiedereingliederung ohne weiteres möglich. Die Chancen auf einen Berufseinstieg sind in der Schweiz und in Deutschland in etwa gleich zu werten. Die etwas bessere Wirtschaftslage in der Schweiz gleicht sich durch tiefere Lebenshaltungskosten wieder aus.