Er warte noch auf den Revisionsentscheid der SVA Aarau und habe einen neuen IV-Antrag gestellt (vgl. Fragebogen SVA Aargau vom 1. November 2021), dies insbesondere aufgrund der psychischen Leiden. Seine berufliche und wirtschaftliche Integration erscheint damit als nicht gelungen, was allerdings in nicht unerheblichem Masse auf die vom Beschuldigten erlittenen Arbeitsunfälle und die daraus resultierenden psychischen Erkrankungen zurückzuführen ist. -6-