Eine IV-Rente erhält der Beschuldigte nicht. Der Beschuldigte bringt vor, aus den beiden Arbeitsunfällen sei eine psychische Dekompensation und depressive Entwicklung erwachsen, sodass er in psychiatrischer Behandlung sei (vgl. den «Arztbericht Psychiatrie» vom 1. November 2021 und das Schreiben seines Hausarztes Dr. med. F. vom 3. Januar 2022). Gemäss eigenen Angaben ist der Beschuldigte seit mehreren Jahren arbeitsunfähig und auf dem Arbeitsmarkt nicht vermittelbar. Er warte noch auf den Revisionsentscheid der SVA Aarau und habe einen neuen IV-Antrag gestellt (vgl. Fragebogen SVA Aargau vom 1. November 2021), dies insbesondere aufgrund der psychischen Leiden.