Der Beschuldigte hat schliesslich seine Arbeit ganz verloren und ist seit dem Jahre 2016 von der Sozialhilfe abhängig. In diesem Zusammenhang haben sich im Zeitpunkt der vorinstanzlichen Hauptverhandlung Schulden im Umfang von Fr. 124'000.00 angehäuft. Betreibungen oder Verlustscheine sind jedoch nicht bekannt. Er lebt in einer von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Wohnung in Gemeinde S., wo er sich als eine Art Hauswart betätigt. Eine IV-Rente erhält der Beschuldigte nicht.