Nach seiner Einreise in die Schweiz am 1. April 2010 arbeitete der Beschuldigte vorerst als Dachdecker. Er erlitt noch in diesem Jahr einen Arbeitsunfall und zog sich dabei unter anderem eine intraartikuläre Trümmerfraktur des Handgelenks zu. Er liess sich in der Folge zum Kraftfahrer umschulen, wobei eine Störung der Sehkraft (Astigmatismus) festgestellt wurde. Nach einem erneuten Arbeitsunfall im April 2014, bei dem sein Fuss eingeklemmt wurde, wurde er zwischenzeitlich arbeitsunfähig, da ihm die zweite Zehe des rechten Fusses amputiert werden musste. Der Beschuldigte hat schliesslich seine Arbeit ganz verloren und ist seit dem Jahre 2016 von der Sozialhilfe abhängig.