2.3. Der heute 60-jährige Beschuldigte wurde in Deutschland geboren und ist vor über 12 Jahren am 1. April 2010 mit 47 Jahren in die Schweiz eingereist; seit dem 1. Juli 2013 lebt er in Gemeinde S. Grund für die Einreise sei nach eigenen Angaben die Arbeitssuche gewesen (GA act. 17). Per 29. April 2016 wurde ihm die Niederlassungsbewilligung erteilt (MIKA Akten). Er spricht Hochdeutsch und versteht Schweizer Mundart (GA act. 16). Auch wenn nicht von einer Verwurzelung in der Schweiz ausgegangen werden kann, wie dies bei in der Schweiz geborenen oder hier aufgewachsenen Personen regelmässig der Fall ist, so spricht die -5-