7. Der Beschuldigte hat die Verfahrenskosten, bestehend aus einer Staatsgebühr von CHF 2'800.00 sowie den Auslagen von CHF 42.00, insgesamt CHF 2'842.00, zu bezahlen. 8. Der Beschuldigte hat die Anklagegebühr von CHF 1'400.00 zu bezahlen. 9. Die Gerichtskasse Lenzburg wird angewiesen, dem amtlichen Verteidiger des Beschuldigten, lic. iur. Donato Del Duca, die richterlich auf CHF 4'952.55 (inkl. MWSt von CHF 354.00) festgesetzte Entschädigung auszurichten.