1. Der Beschuldigte ist schuldig - der Pornografie gemäss Art. 197 Abs. 4 Satz 2 StGB - der Pornografie gemäss Art. 197 Abs. 5 Satz 2 StGB - der mehrfachen Pornografie gemäss Art. 197 Abs. 5 Satz 1 StGB - des mehrfachen Erwerbs und Besitzes von Gewaltdarstellungen gemäss Art. 135 Abs. 1bis StGB. 2. Der Beschuldigte wird hierfür in Anwendung der genannten Gesetzesbestimmungen sowie Art. 47 StGB, Art. 49 Abs. 1 StGB, Art. 40 StGB, Art. 42 Abs. 4 StGB und Art. 106 StGB zu einer Freiheitsstrafe von 7 Monaten und einer Busse von CHF 1'000.00, ersatzweise 10 Tage Freiheitsstrafe, verurteilt.