1.5. Dem Beschuldigten ist bezüglich der Geldstrafe der bedingte Vollzug zu gewähren. Die Probezeit ist auf zwei Jahre festzulegen. Es kann diesbezüglich auf die Erwägungen im erstinstanzlichen Urteil vom 7. Dezember 2018 verwiesen werden (E. 6). 2. 2.1. Sodann ist die Frage der Landesverweisung neu zu beurteilen.