1.2. Mit Urteil vom 27. Februar 2020 (SST.2019.80) bestÃĪtigte das Obergericht das vorinstanzliche Urteil im Schuldpunkt sowie betreffend Landesverweisung und verurteilte den Beschuldigten neu zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 13 Monaten bei einer Probezeit von zwei Jahren.