1. 1.1. Die Präsidentin des Bezirksgerichts Kulm sprach den Beschuldigten am 7. Dezember 2018 vom Vorwurf des geringfügigen Diebstahls frei und verurteilte ihn wegen gewerbsmässigen betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage zu einer bedingt vollziehbaren Freiheitsstrafe von 9 Monaten bei einer Probezeit von 2 Jahren. Ferner verwies die vorinstanzliche Richterin den Beschuldigten für die Dauer von 5 Jahren des Landes und ordnete die Ausschreibung dieser Massnahme im Schengener Informationssystem an.