mittelbeschaffung über das Ziel hinaus, indem er sich dazu hinreissen liess, durch das Garagenfenster hindurch zu fotografieren. Unter Würdigung der ganzen Bandbreite von Fällen, die unter den Tatbestand gemäss Art. 179quater Abs. 1 StGB subsumiert werden können, ist noch von einem sehr leichten Verschulden auszugehen. Entsprechend ist die verschuldensangemessene Strafe mit 10 Tagessätzen Geldstrafe im untersten Bereich des Strafrahmens anzusiedeln.