Soweit er ausserdem geltend macht, er habe im September 2017 erfahren, dass ihm die Kündigung auf Dezember 2017 drohe (act. 325), stand es ihm offen, ein Gesuch um Abänderung der Alimente zu stellen, wovon er am 6. November 2017 auch Gebrauch gemacht hat. Ein solches Abänderungsbegehren drängte sich (unabhängig von der Frage eines Konkubinats und der drohenden Kündigung) auch deshalb auf, weil die Privatklägerin im Mai 2017 nochmals Mutter geworden war und deshalb gegenüber ihrem Partner bzw. dem Kindsvater Anspruch auf Betreuungsunterhalt hatte. Dem Beschuldigten stand somit der Rechtsweg offen, um eine Senkung der Alimente zu erreichen.