In der Literatur und Rechtsprechung wird von einer Dreiteilung des gesamten Lebensbereichs eines Menschen in den Geheim-, den Privatund den Gemeinbereich ausgegangen. Der Geheimbereich umfasst zunächst diejenigen Lebensvorgänge, die eine Person der Wahrnehmung und dem Wissen aller Mitmenschen entziehen bzw. nur mit ganz bestimmten andern Menschen teilen will. Der Privatbereich umfasst sodann - 10 -