9. Dem Verteidiger des Beschuldigten wird eine Entschädigung im Umfang von ½ der richterlich genehmigten Kosten in der Höhe von Fr. 11'265.20, mithin Fr. 5'632.60 (inkl. hälftiger Mehrwertsteuer von Fr. 407.55), zugesprochen. Im Übrigen trägt der Beschuldigte seine Kosten selber. 2.2. Gegen dieses Urteil meldete der Beschuldigte am 30. August 2021 Berufung an. Das begründete Urteil wurde ihm am 25. November 2021 zugestellt. 3. 3.1. Mit Berufungserklärung vom 14. Dezember 2021 stellte der Beschuldigte folgende Anträge: