6. Tritt das Berufungsgericht, wie vorliegend, auf die Berufung ein, so fällt es ein neues Urteil, welches das erstinstanzliche Urteil ersetzt (Art. 408 StPO, Art. 81 StPO). - 25 - Das Obergericht erkennt: 1. [in Rechtskraft erwachsen] Der Beschuldigte wird freigesprochen vom Vorwurf - der groben Verkehrsregelverletzung durch Überholen mit Behinderung des Überholten; - der groben Verkehrsregelverletzung durch Behinderung anderer Strassenverkehrsteilnehmer beim Abbiegen.