Die vorgenommenen Beweiserhebungen haben denn auch sämtliche ihm gemachten Vorhalte betroffen. Entsprechend fallen die Freisprüche und der nicht erfolgte Schuldspruch mit Blick auf den Umfang der Ermittlungen nicht ins Gewicht, womit es sich nach wie vor als gerechtfertigt erweist, dem Beschuldigten die Kosten des vorinstanzlichen Verfahrens von Fr. 3'705.00 (inkl. Anklagegebühr von Fr. 1'050.00) vollumfänglich aufzuerlegen.