Dies gilt umso mehr, da der Beschuldigte früher selbst bei stabilen Verhältnissen – geregelte Arbeitstätigkeit und stabiler Ehe – straffällig wurde. Auch die Tatsache, dass er nun regelmässig Kontakt zu seinen erwachsenen Kindern hat, vermag an seiner Legalprognose nichts zu ändern. Das Nachtatverhalten des Beschuldigten ist grundsätzlich neutral zu werten. Er hat sich zwar – soweit ersichtlich – seit rund 1 ½ Jahren nichts mehr zu Schulden kommen lassen. Es ist aber zu berücksichtigen, dass dieser Zeitraum nicht lang ist und der Beschuldigte unter dem Druck des hängigen Strafverfahrens stand.