Nach dem Gesagten bestehen vorliegend ganz erhebliche Zweifel an der Legalbewährung des Beschuldigten. Ihm ist eine eigentliche Schlechtprognose zu stellen. Seine Beteuerung, jetzt unter keinen Umständen mehr Auto zu fahren und sich betreffend Mobilität umorganisiert zu haben (Protokoll Berufungsverhandlung S. 7), vermag – auch wenn dies erfreulich wäre – daran nichts zu ändern. Er hat bereits früher mehrfach unter Beweis gestellt, gerade auch hinsichtlich des Besuchs seiner Kinder, dass er trotz Führerausweisentzugs nicht willens war, auf das Auto zu verzichten, obwohl ihm bereits damals Zugverbindungen zur Verfügung gestanden hätten.