Insgesamt fällt auch auf, dass der Beschuldigte die Verantwortung für sein Handeln nur begrenzt übernimmt. So schiebt er die Tatsache, dass er ohne Berechtigung gefahren ist, einerseits auf berufliche Verpflichtungen, andererseits auf seine Ehefrau, welche ihn zur Fahrt vom 17. Oktober 2020 gedrängt habe, weil sie es nicht verstanden habe und beruft sich insbesondere auf seine Selbsteinschätzung, ein sicherer Autofahrer zu sein (Protokoll Berufungsverhandlung S. 6 und 9). Letztlich räumte er jedoch auch ein, dass er schlicht seine eigenen Interessen über alles gestellt habe (Protokoll Berufungsverhandlung S. 8).