Die Vorstrafen hatten offensichtlich keine nachhaltige Wirkung auf den Beschuldigten. So delinquierte er am 14. Juli 2018, nachdem er erst einen knappen Monat zuvor, nämlich am 18. Juni - 21 - 2018, unter anderem wegen Fahrens ohne Berechtigung verurteilt wurde, erneut in gleicher Weise.