Der Beschuldigte hat leichtfertig und verantwortungslos gehandelt. Er verfügte hinsichtlich der massiven Geschwindigkeitsüberschreitung über ein grosses Mass an Entscheidungsfreiheit, auch wenn die Geschwindigkeitsüberschreitung im Rahmen seiner Fluchtfahrt erfolgt ist. Insgesamt ist mit Blick auf das grosse Spektrum möglicher grober Verkehrsregelverletzungen durch Geschwindigkeitsüberschreitungen innerhalb des Strafrahmens von bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe von einem vergleichsweise mittelschweren Verschulden und einer dafür angemessenen Geldstrafe von 180 Tagessätzen auszugehen.