Auch wenn das Verkehrsaufkommen abends nach 20:00 Uhr vergleichsweise gering war, war auf dem betroffenen Streckenabschnitt doch mit anderen Verkehrsteilnehmern und Fussgängern zu rechnen. Wie der Videoaufnahme zu entnehmen ist, passierte der Beschuldigte denn auch mit hoher Geschwindigkeit zwei auf dem angrenzenden Trottoir fahrende Velofahrer und einen telefonierenden und deshalb nicht sehr aufmerksamen Fussgänger in der Nähe des Fussgängerstreifens. Auch wenn ein Trottoir vorhanden war, ist nicht von einer geradezu gefahrlosen Strecke auszugehen, zumal Einfahrten über das Trottoir auf die Strasse einmünden (siehe Videoaufnahme UA act.