3.5. 3.5.1. Die Einsatzstrafe für die mit einer Geldstrafe zu ahndenden groben Verkehrsregelverletzungen ist mit der Vorinstanz für das Überschreiten der zulässigen und signalisierten Höchstgeschwindigkeit innerorts um 44 km/h festzusetzen. Dazu ergibt sich Folgendes: