Weitere relevante, sich auf die Strafhöhe auswirkende Täterkomponenten sind nicht ersichtlich. Der Beschuldigte ist 62 Jahre alt und lebt in Gemeinde T. mit seiner Ehefrau (Protokoll Berufungsverhandlung S. 2 ff.). Er hat kürzlich das Einzelunternehmen «Zweckbeschreibung A.» gegründet, welches am tt.mm.2022 ins Handelsregister eingetragen wurde. Auch wenn er sinngemäss ausführen lässt, eine Strafe erschwere ihm den Wiedereinstieg in die Berufswelt mit seinem neuen Einzelunternehmen und so werde er beruflich nie mehr Fuss fassen können (Protokoll Berufungsverhandlung S. 15 und 16), bewirkt dies keine überdurchschnittliche - 18 -