Obwohl ihm die bestehenden Zugverbindungen bekannt waren, nutzte er diese nicht und hat sich auch nicht anderweitig organisiert. Mithin zeigte er eine grosse Gleichgültigkeit gegenüber dem aus Gründen der Sicherheit im öffentlichen Verkehr bestehenden Erfordernis eines Führerausweises. Sein Verhalten muss als verantwortungslos, egoistisch und leichtfertig bezeichnet werden. Bei seinem bewussten Entschluss, trotz des entzogenen Führerausweises erneut ein Fahrzeug über eine längere Strecke zu lenken, verfügte er nach dem Gesagten über ein sehr grosses Mass an Entscheidungsfreiheit.