Der Beschuldigte fasste den Entschluss zur Benützung des Fahrzeuges im Wissen darum, dass ihm der Führerausweis schon seit dem Jahr 2013 und damit seit relativ langer Zeit entzogen und er bereits im Jahr 2017 beim Fahren ohne Berechtigung ertappt worden war. Mithin handelte er mit direktem Vorsatz, was sich jedoch neutral auswirkt. Der Beschuldigte behändigte das Fahrzeug offenbar, um seine Kinder zu besuchen, was er bereits 1 ½ Tage zuvor geplant habe.