Bei der von ihm am 14. Juli 2018 zurückgelegten Strecke handelt es sich, auch wenn aufgrund des territorialen Anwendungsbereichs des Strassenverkehrsgesetzes nur der Weg in der Schweiz zu berücksichtigen ist, um eine relativ lange Strecke von mehr als 200 km. Weiter führte diese Stecke über den Innerorts- und Ausserortsbereich verschiedener Gemeinden sowie insbesondere die Autobahn, wo aufgrund der hohen Geschwindigkeiten eine besonders hohe abstrakte Gefährdung für die Verkehrssicherheit entstanden ist. Ebenfalls ist zu berücksichtigen, dass an einem Samstag von der Schweiz aus Richtung Konstanz jeweils ein erhöhtes Verkehrsaufkommen herrscht.